Anforderungen an Fahrerlaubnisbewerber*innen
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Antragstellung mit Vermerk ''Begleitetes Fahren ab 17''
- Benennung mindestens einer Begleitperson
- Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
Anforderungen an Begleitpersonen
- Zum Zeitpunkt der Beantragung
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein
- muss die eigene Identität nachweisen können
- darf maximal 1 Punkt im VZR haben
- Zum Zeitpunkt der Begleitung
- darf nicht mehr als 0,49 Promille Blutalkohol haben
- darf nicht unter Drogeneinwirkung stehen
- Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich
Konsequenzen bei Fehlverhalten
Fahren ohne Mitführen der Prüfbescheinigung
Fahren ohne oder mit nicht berechtigter Begleitperson
- Bußgeld
- Widerruf der Prüfbescheinigung (Aushändigung Fahrerlaubnis mit 18)
- Eintragung im VZR
- Gleichstellung mit einem A-Delikt (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit)
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